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Menschenrechte

Fachartikel: Gedanken-, Gewissens- Und Religionsfreiheit

Das Volkslied „Die Gedanken sind frei“ gehört zu den berühmtesten Liedern Deutschlands. Es ist 1780 erstmals auf Flugblättern veröffentlicht worden. Insbesondere die erste Strophe gewann auch im Widerstand gegen die DDR an Bedeutung:

„Die Gedanken sind frei, wer kann sie erraten,
sie fliehen vorbei wie nächtliche Schatten.
Kein Mensch kann sie wissen,
kein Jäger erschießen, es bleibet dabei
die Gedanken sind frei.“

Wer seine Gedanken jedoch als Meinung äußert, stößt selbst in Deutschland oft auf Diskriminierung. Sie wird gern als kritischer Diskurs getarnt, aber häufig geht es doch nur darum, den anderen mundtot zu machen und zu diffamieren. In anderen Ländern kann sogar denen, die ihre Meinung äußern, die Todesstrafe oder Folter drohen. Das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit haben diese Personen dann verwirkt.


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Dieser Artikel enthält Links zu den folgenden Beiträgen:

- Menschenrecht Nr. 5 - Verbot der Folter

- Menschenrecht Nr. 3 - Das Recht Auf Leben Und Freiheit

- Menschenrecht Nr. 12 - Das Recht Auf Privatleben

- Menschenrecht Nr. 9 - Schutz Vor Willkürlicher Verhaftung Und Ausweisung

- Menschenrecht Nr. 11 - Unschuldig Bis Zum Beweis Der Schuld


**TAGs - RELIGION | GLAUBENSFREIHEIT | DEUTSCHLAND | SCIENTOLOGY

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